Prophylaxe

Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung (PZR) bei Erwachsenen:

Die professionelle Zahnreinigung wird durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen durchgeführt.
Nach einer gründlichen Untersuchung des Gebisses werden alle Beläge entfernt, ganz besonders die in den Zahnzwischenräumen, da wo die Zahnbürste nicht hinkommen kann.

Bei der Behandlung werden vorsichtig verschiedene Handinstrumente, das Ultraschallgerät, kleine Bürstchen und Zahnseide benutzt. Weil Bakterien sich zuerst an rauen Stellen und Nischen festsetzen, folgt als Nächstes die schonende Politur, um die Zähne zu glätten. Bei hartnäckigen oberflächlichen Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Nikotin kommt das Airflowgerät (Pulverstrahlgerät) zum Einsatz. Anschließend werden die gereinigten Zahnflächen mit einem Fluorid-Lack überzogen. Das macht die Zähne härter, schützt die Zahnoberflächen vor den Säureattacken der Mundbakterien und macht sogar beginnende Karies rückgängig!
Die Professionelle Zahnreinigung ist in der Regel schmerzfrei und sollte 1-2 Mal pro Jahr durchgeführt werden.
Durch Prophylaxe können die natürlichen Zähne ein Leben lang erhalten werden.

Individualprophylaxe bei Kindern:

Kinder sind besondere Patienten, für die wir uns Zeit nehmen. Die Prophylaxe und Zahnpflege nimmt dabei den wichtigsten Stellenwert ein, beim allerersten Besuch soll aber noch nichts „passieren“. Die anschauliche Demonstration der richtigen Putztechnik und ein kontinuierliches Vorsorgeprogramm sind bei uns grundlegende Schritte für die Gesunderhaltung von Anfang an. Wir erklären mit leicht verständlichen Worten, was wir tun und beantworten alle Fragen.

Ängstlichen Patienten nehmen wir ihre Sorgen spielerisch und mit viel Geduld.

• Anfärben der Zähne, um Beläge sichtbar zu machen
• Ein Gespräch, bei dem ausgehend von der individuellen Situation Maßnahmen zur Mundhygiene zu Hause besprochen, demonstriert und geübt werden
• Die schonende und sorgfältige Entfernung von Zahnbelag, ggf. Auftrag eines Schutzlacks zur Reduktion kariesverursachender Bakterien
• Auftrag einer fluoridhaltigen Lösung zur Härtung des Zahnschmelzes
• Fissurenversieglung

Die Kosten hierfür werden für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, übernommen.
Bei sehr kariesaktiven Gebissen bieten wir die Fissurenversiegelung auch schon bei Milchzähnen an.