Zahnarzt Bonusheft

Patienten mit einem regelmäßig geführten Bonusheft bekommen zusätzlich zum normalen Festzuschuss einen Zuschuss von der Krankenkasse, wenn eine Krone, Brücke oder eine Prothese angefertigt werden muss. Dieses Bonusheft muss der Krankenkasse mit der Beantragung des Zahnersatzes vorgelegt werden. Das Bonusheft erhalten Sie in der Zahnarztpraxis.

Den Bonus erwirbt man durch regelmäßige mindestens einmal jährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt über mindestens 5 Jahre hinweg.

Patienten, die 5 Jahre lang lückenlos eine zahnärztliche Kontrolle nachweisen können , erhalten einen Bonus von zusätzlich 20 % zum Festzuschuss, Patienten , die 10 Jahre nachweisen können, bekommen sogar 30 % zusätzlich. Diesen Anspruch haben auch Patienten, die eine Prothese tragen. Diese erhalten den Bonus für anfallende Reparaturen, oder wenn eine neue Prothese hergestelltt werden muss. Fehlt ein Jahr in der Dokumentation, verliert man seinen bisher erworbenen Anspruch und muss mindestens 5 Jahre warten.

Ab dem 1. Oktober werden diese Boni voraussichtlich noch steigen.

Kinder und Jugendliche sollten im Rahmen der Individualprophylaxe mindestens 2 x jährlich zum Zahnarzt, ab 18 Jahren sollte man eine Vorsorgeuntersuchung mindestens 1 x jährlich durchführen lassen.